
Gewährleistung
Prinzipiell hat jeder Kunde nach einer österreichischen Gesetzesnovelle rund um die Jahrtausendwende beim Kauf von Elektronik-Artikeln Anspruch auf insgesamt zwei Jahre Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch kann immer nur direkt bei der Verkaufsstelle des Händlers, bei dem man die Ware bezogen hat, geltend gemacht werden, das bedeutet, dass zB Kunden, die in ausländischen Internet-Stores ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen wollen, den Transportweg mit fachgerechter Verpackung & Versicherung Hin & Retour auch bei Anerkennung des vollen Anspruchs selbst bezahlen müssen.
Anders als bei Garantiefällen, kann man Gewährleistungsansprüche gegenüber Fremdfirmen (auch Apple Online Store), bei denen Waren bezogen wurden, nicht über McSHARK abwickeln.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist in vielen Punkten reichhaltig: Vereinfacht ausgedrückt bedeutet er, dass der Hersteller für den Garantiezeitraum (üblicherweise ein Jahr) die volle Funktionstüchtigkeit sämtlicher Komponenten verspricht, und für den Fall, dass dem nicht so ist, sämtliche defekten Teile kostenlos ersetzt. Bei der Gewährleistung verhält sich das deutlich anders:
Gewährleistung bedeutet, dass der Gesetzesgeber verordnet, dass sämtliche Komponenten ihrem Alter entsprechend funktionstüchtig sein müssen. Eine defekte Pufferbatterie oder ein Akku zählen da z.B. (anders als bei der Garantie) schon nicht mehr dazu. Wenn Batterien nach einem Jahr ausgepowert sind, hilft auch keine Gewährleistung. Denn Verschleißerscheinungen sind nun mal mit der Zeit nicht auszuschließen!
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem das Wort „Beweislastumkehr ab dem sechsten Monat“ in dieser Verordnung: Nach Ablauf dieser Frist sieht das Gesetz nämlich vor, dass der Kunde, um von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen zu können, beweisen muss (!), dass der beanstandete Mangel schon in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf aufgetreten ist, also innerhalb jenes Zeitraums, der nahezu in jeglicher Herstellergarantie miteinbezogen ist. Das ist in vielen Fällen leider unmöglich.
Wirklichen Schutz über die Garantiezeit hinaus bieten daher nur erweiterte Garantie-Pakete wie zB der AppleCare™ Protection Plan!
Kontakt:
McSHARK SERVICE TEAM
service@mcshark.at
Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr
[ T ] +43 1 545 52 51


Welche Garantieleistung auch immer der Hersteller verspricht: Wir halten sie!

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Mit AppleCare™ kannst Du die Garantieleistung auf bis zu 3 Jahre verlängern!

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